Liebe Eltern,

Sie finden hier Informationen über meine Tätigkeit als zertifizierte Verfahrensbeiständin.

Die Funktion des Verfahrensbeistandes (früher Verfahrenspfleger) existiert seit 2009 und ist geregelt in § 158 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG):

§ 158 (4) FamFG
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Mit der gerichtlichen Bestellung einer Verfahrensbeiständin erfahren die Kinder eine (rechtliche) Stärkung im familienrechtlichen Verfahren.

Vereinfacht gesagt übernehme ich während des Verfahrens die Rolle einer „Anwältin für die Kinder“.

Wenn ich als Verfahrensbeiständin für Ihr Kind in einem familiengerichtlichen Verfahren bestellt werde, würde ich mich über Ihre Unterstützung sehr freuen.

  • Gerne würde ich zeitnah Kontakt mit Ihrem Kind aufnehmen und es kennenlernen. Dazu werde ich mit Ihnen Termine absprechen.
  • Ich komme zu den Gesprächen zu Ihnen nach Hause, da eine vertraute Umgebung für Kinder sehr hilfreich sein kann.
  • Je nach Situation und Alter werde ich auch alleine mit Ihrem Kind sprechen.
  • Manchmal kann es wichtig sein, ein Gespräch mit Ihrem Kind auch an einem neutralen Ort zu führen.
  • Je nach Auftrag durch das Gericht würde ich auch gerne mit Ihnen (beide Elternteile) sprechen und ggf. mit weiteren Bezugspersonen und Institutionen.

Vielen Dank!

Ihre Heike Völkening
Verfahrensbeiständin

Heike Völkening
Verfahrensbeiständin
Große Barlinge 21
30171 Hannover

01 51 - 41 82 33 98
info@verfahrensbeistaendin-voelkening.de
0 32 12 - 1 01 67 93